Gemeinsamer Ausschuss
www.infos-aus-germanien.info
Einordnung: Staats- und Verfassungsrecht | Politik (Deutschland)
- Was heißt Gemeinsamer Ausschuss auf:
Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
- Sie wissen mehr über das Thema Gemeinsamer Ausschuss und möchten uns dazu etwas mitteilen?
Benutzen Sie dazu bitte unser Forum und eröffnen Sie einen neuen Thread zum Thema Gemeinsamer Ausschuss.
Der Gemeinsame Ausschuss übernimmt in Deutschland als Notparlament notfalls die Funktionen von Bundestag und Bundesrat. Er besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates.
Die Mitglieder des Bundestages werden entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt und dürfen nicht der Bundesregierung angehören. Im Gemeinsamen Ausschuss wird jedes Bundesland durch eine von ihm bestimmte Person vertreten, die, im Gegensatz zur Situation im Bundesrat, nicht an Weisungen gebunden sind. Der Gemeinsame Ausschuss hat bei 16 Bundesländern 48 Mitglieder.
Der Ausschuss übernimmt die Aufgaben des Bundestages und des Bundesrates, wenn er im Verteidigungsfall mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder feststellt, dass dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dass dieser nicht beschlussfähig ist. Die Bundesregierung muss den Ausschuss über ihre Planungen für den Verteidigungsfall (...) unterrichten. Der Gemeinsame Ausschuss darf das Grundgesetz nicht ändern und weder Hoheitsrechte übertragen, noch das Bundesgebiet neu gliedern.
Der Gemeinsame Ausschuss wurde mit den Notstandsgesetzen eingeführt. Bestimmungen über den Ausschuss finden sich im Grundgesetz in Artikel 53and Artikel 115eBildung und die Verfahrensregeln werden durch eine vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Geschäftsordnung geregelt.
Weblinks
- weitere Weblinks
- Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
- Suche nach Gemeinsamer Ausschuss Infos mit: Yahoo
