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Generalbundesanwalt

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Der Generalbundesanwalt (GBA) ist der oberste staatsanwaltschaftliche Vertreter beim Bundesgerichtshof. Er ĂŒbt sein Amt vor allem in den Revisions- und Beschwerdeverfahren am Bundesgerichtshof aus. Er wird von den BundesanwĂ€lten vertreten. Weiterhin wird er oder in seiner Vertretung die Bundesanwaltschaft tĂ€tig, wenn ein Verfahren im ersten Rechtszug nach den Vorschriften des § 142a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vor den Oberlandesgerichten betrieben wird. Die Aufsicht ĂŒber die Bundesanwaltschaft und den Generalbundesanwalt ĂŒbt das Bundesjustizministerium aus.

Der Generalbundesanwalt fĂŒhrt an seinem Bonner Dienstsitz das Bundeszentralregister, das Gewerbezentralregister und das lĂ€nderĂŒbergreifende staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. Die technische Betreuung der Register findet vom Berliner Dienstsitz aus statt (ZStV ist nach Bonn umgezogen).

Der derzeitige Generalbundesanwalt ist seit dem 7. Februar 1994 Kay Nehm.

FrĂŒhere GeneralbundesanwĂ€lte waren

Weblinks







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