Generalstaaten
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Einordnung: Niederlande | Europäische Geschichte
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Generalstaaten (niederländisch: Staten-Generaal) ist eine Bezeichnung der Volksvertretung in den Niederlanden. Seit 1814 wird damit gemeint : die beiden Kammer des niederländischen Parlamentes.
Eine feierliche, gemeinschaftliche Versammlung beider Kammer findet alljährlich am dritten Diensdag im September ( "Prinsjesdag") statt. Zunächst macht die Königin, zusammen mit ihren nächsten Verwandten, einen Ritt per Kutsche durch Den Haag. Ziel ist der Rittersaal, der älteste Raum der Parlamentsgebäude am Haager "Binnenhof". Die Königin verliest dann die von den Ministern vorher geschriebene Thronrede. In dieser Rede werden die Zielsetzungen der Regierung für das neue parlamentarische Jahr (vom 1. September bis zum 30. Juni des nächsten Jahres) erörtert. Zur gleichen Zeit wird die "Rijksbegroting", der Reichshaushalt, bekanntgegeben. An dieser "Miljardennota" ist immer die Haushaltsdebatte im Parlament vorangegangen.
Der Begriff: Generalstaaten geht zurück bis ins Mittelalter. Schon im 14. Jahrhundert gab es in den heutigen Niederlanden Versammlungen der Stenden oder Stände. Die Stände der Niederlande heißen auf Niederländisch: de Staten. Ursprünglich waren das:
- die Geistlichkeit (nur vertreten wenn Angelegenheiten z.B. des kirchlichen Grundbesitzes behandelt wurden)
- der Adel
- der dritte Stand: die Vertreter der damals schon mächtigen Städte.
Schon am 9. Januar 1464 trat in Brügge eine gemeinschaftliche Versammlung namens Staten-Generaal aller niederländischer Regionen ( "gewesten") zusammen. Sie überredete, vor allem auf Bitte der Städte, Philipp den Guten, seinem Sohn Karl dem Kühnen die Würde des Statthalters zu verleihen. Die Generalstaaten spielten auch eine große Rolle in der Anfangsphase des Achtzigjährigen Krieges. Eine gemeinsame (allgemeine, "generale") Versammlung der "staten" jeder Grafschaft usw. ( nach dem Achtzigjährigen Krieg: Holland, Zeeland, Bistum Utrecht einschl. Overijssel, Drenthe, Gelderland oder Gelre, Stad en Ommeland Groningen und Friesland; Nordbrabant war bis 1815 ein von den anderen wie eine Kolonie verwaltetes "Generalitätsland") hieß die : Staten-Generaal.
Diese Versammlung hatte Befugnisse im Bereich der Außenpolitik, das Finanzwesen (Steuererhebungen), das Münzwesen und die Kriegspolitik.
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