Genusstauglichkeitskennzeichen
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Genusstauglichkeitskennzeichen ist die amtliche Bezeichnung für ein EU-einheitliches Symbol auf Lebensmittelverpackungen.
Man findet es auf Milch und allen Milchprodukten wo es EU-weit durch die Milchverordnung vom 20. Juli 2000 vorgeschrieben ist. Es wird darüber nachgedacht es für tierische, pflanzliche sowie alle anderen Lebensmittel zur Pflicht zu machen. In Deutschland wird das Kennzeichen von den Veterinäruntersuchungsämtern der Bundesländer vergeben. Das Kennzeichen besagt, das der Betrieb welcher das Produkt zuletzt behandelt bzw. verpackt hat nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird. Es ist demnach nicht für den Verbraucher sondern die Überwachungsbehörden gedacht. Der Verbraucher kann aus der Kennzeichnung nur Rückschlüsse auf den Transportweg ziehen. Rückschlüsse z. B. auf die Herkunft der Rohstoffe sind darüber nicht möglich.
Deutsche Genusstauglichkeitskennzeichen bestehen aus einem 4-teiligen Code, z. B. „D-HH-000-EWG“ der von einer Ellipse umrandet ist. Die ersten drei Teile stehen für:
- Das Land (AT, B, DK, D, EL, E, F, FI, IRL, I, L, NL, P, SE, UK;)
- Abhängig vom Erzeugnis
- Bei Milcherzeugnissen: Das Bundesland (BB, BE, BW, BY, HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP, SH, SL, SN, ST, TH;)
- Bei Fleischerzeugnissen: Die Art des Betriebes (EHK Hackfleisch- und  Fleischzubereitungsbetrieb (eigenständige Produktionseinheit), ES Schlachtbetrieb (Fleisch), ESG Schlachtbetrieb (Geflügel), ESK Schlachtbetrieb  (Hauskaninchen), EUZ Umpackbetrieb nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht, EV Verarbeitungsbetrieb (Fleisch), EZ Zerlegungsbetrieb (Fleisch), EZG Zerlegungsbetrieb (Geflügelfleisch), EZK Zerlegungsbetrieb (Hauskaninchen);)
- Die Betriebsnummer
- Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (CEE, EØF, EWG, EOK, ETY, EEC, EEG;) oder die Europäische Gemeinschaft (CE, EF, EG, EK, EC, EY;)
In anderen Ländern können für den zweiten und dritten Teil des Codes andere Regeln gelten.
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