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Gerichtsorganisation in den USA

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In den USA gibt es ein föderalistisch aufgebautes Rechts- und Gerichtswesen. Grundlage hierfĂŒr ist die US-amerikanische Verfassung mit ihren ErgĂ€nzungen (Amendments).

Das Zivilrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht werden jeweils vom einzelnen Bundesstaat erlassen, der auch ein gegliedertes Gerichtswesen (State Courts) einrichtet.

Parallel dazu gibt es die Bundesgerichte (Federal Courts), die aufgrund des Artikel III, Sec. 1. Satz 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten errichtet wurden ("The judicial Power of the United States, shall be vested in one supreme court, and in such inferior courts as the Congress may from time to time ordain and establish." „Die rechtsprechende Gewalt der Vereinigten Staaten soll einem Obersten Gericht verliehen werden, sowie solchen Untergerichten, wie der Kongress jeweils beschließen und errichten wird.“).

Die Bundesgerichte gliedern sich wie folgt:

Aufgrund der Verfassung der Vereinigten Staaten (Artikel III, Sec. 2) sind die Bundesgerichte nur fĂŒr bestimmte Verfahren zustĂ€ndig.

Verfahren unter Beteiligung eines AuslĂ€nders (im Sinne von Nicht-US-BĂŒrger) gelten nicht bereits als diversity of citizenship; fĂŒr sie sind grundsĂ€tzlich die State Courts zustĂ€ndig, soweit nicht ein anderer Grund fĂŒr die ZustĂ€ndigkeit eines Federal Court vorliegt (XI. Amendment).


Ein US-BĂŒrger darf seiner Freiheit, seines Lebens, seines Besitzes (Eigentumsrecht) und seiner Ehre nur auf Anklage und Urteil durch eines unabhĂ€ngigen Geschworenengericht beraubt werden (Amendment VI).

Nach der amerikanische Verfassung hat jeder US-BĂŒrger bei Strafverfahren und Zivilprozesse mit einem Streitwert von mehr als 20 $ ein Anrecht auf ein unabhĂ€ngiges Geschworenengericht.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. MĂ€r 2005 (CET)




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