Gesamtkonferenz
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Einordnung: Schulwesen
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Die offiziell einberufene Zusammenkunft aller Lehrkräfte einer Schule wird in Deutschland als Gesamtkonferenz oder auch als Lehrerkonferenz bezeichnet, sie wird vom Schulleiter geleitet und ist die wichtigste beschließende Konferenz in einer Schule.
Die Bestimmungen über die Zusammensetzung und über die Aufgaben der Gesamtkonferenz sind je nach Bundesland verschieden. So ist etwa die Entscheidung über das Nichtvorrücken von Schülern oder über schwerwiegende Disziplinarfragen in der Regel der Gesamtkonferenz vorbehalten. Zum Teil entscheidet die Gesamtkonferenz auch über besondere Unterrichtsangebote an einer Schule. In einigen Bundesländern haben nicht nur die Lehrkräfte, sondern auch andere Angehörige der "Schulfamilie" Stimmrecht.
So sind beispielsweise in Niedersachsen neben den Lehrkräften auch Mitglieder der Schüler- und Elternvertretung stimmberechtigt, und von jeder "Seite" können Vorschläge zur Abstimmung eingebracht werden. Die Gesamtkonferenz ist die wichtigste Versammlung im Schulleben, sie findet mindestens dreimal im Schuljahr statt: Am Beginn und am Ende des Schuljahres, zum Termin des Zwischenzeugnisses und ggf. zu besonderen Anlässen.
Siehe auch: Schulkonferenz, Personalrat, Schulrecht
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