Gesellschaft in Deutschland 1949-1989
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Im Rahmen des Kalten Krieges und der Teilung Deutschlands 1949 kam es zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Entwicklungen in beiden deutschen Staaten. Auch wenn die Teilung im Jahre 1989 mit der Wiedervereinigung aufgehoben wurde, haben sich in den Jahren der Trennung unterschiedliche Mentaliäten herausgebildet. Dieser Artikel versucht die Entwicklung in der BRD und der DDR vergleichend darzustellen.
Kirchen und religiöse Einrichtungen
Religion in der BRD
Die Religionsfreiheit war von Anfang an im Grundgesetz festgehalten. Staat und Kirche sind prinzipiell getrennt. Gleichwohl besaß und besitzen die großen Kirchen in Teilen der BRD eine große gesellschaftliche Bedeutung. Mit der katholischen sowie der evangelischen Kirche bestehen Staatsverträge, die insbesondere einen Religionsunterricht für Kinder dieser Konfessionen in staatlichen Schulen vorsehen. Der Staat zieht für von ihm anerkannten Religionsgemeinschaften eine Kirchensteuer ein. Dies wird von einigen Leuten als der Grund für das Sinken der Mitgliederzahlen der großen christlichen Kirchen gesehen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bemühte man sich, die jüdische Religion in Deutschland wiederaufzubauen. Das Wertesystem der CDU, eine der zwei großen Volksparteien, ist christlich geprägt. Die Kirche unterhält diverse soziale Einrichtungen, wie beispielsweise Altenheime, Krankenhäuser und Kindergärten.
Durch die gesellschaftliche Bedeutung der christlichen Kirchen und den Einfluss der christlichen Werte ist in diesen Bereichen die Grenze zwischen Staat und Kirche nicht immer so scharf. So gab es während des Kalten Krieges auch Fälle, dass Priester während der Predigt Wahlempfehlungen gegeben oder gegen den Kommunismus und die DDR predigten.
In der heutigen BRD sorgte die unscharfe Grenze zwischen Staat und Kirche häufiger für Kritik (Stichworte: Kopftuchstreit, Scientology, Kruzifix).
Siehe auch: Konfessionen in Deutschland
Religion in der DDR
Das Verhältnis der DDR gegenüber den großen Kirchen war von Anfang an schwierig. Zwar haben die großen Kirchen den Nationalsozialismus im Dritten Reich nicht unterstützt, allerdings wurde der katholischen Kirche immer wieder das Konkordat mit Hitler vorgeworfen. Für den Staat der DDR gab es mehrere große Probleme im Umgang mit den großen Kirchen:
- Die Ostkirchen waren zumindest in den Anfängen der DDR noch sehr stark mit den westlichen Kirchen verbunden. Es wurde befürchtet, dass über diesen Weg eine politische Einflussnahme in dem jungen Staat vorgenommen werden könnte. Tatsächlich war es sogar so, dass viele "Staatsfeinde" aus dem Umfeld der Kirche kamen.
- Da die DDR den Kommunismus (eine bessere Welt) anstrebte, stand sie schon auf ideologischem Gebiet mit den Kirchen in Konflikt. Es war verbreitete Überzeugung, dass eine Gesellschaft, die den Kommunismus erreicht, keine Religion mehr bräuchte.
Ein Verbot der Kirchen kam aufgrund der hohen Anzahl an Gläubigen nicht in Frage. Vielmehr wurde die Religionsfreiheit sogar in die Verfassung aufgenommen. Nichtsdestotrotz wurde während der Existenz der DDR versucht, die Anzahl der Anhänger der einzelnen Religionen zu vermindern. Dieses Ziel wurde allerdings im Laufe der Zeit immer weniger intensiv verfolgt. Kurz vor dem Ende der DDR existierte ein beinahe friedliches Verhältnis zwischen Staat und Kirche.
Um den Einfluss der Kirchen unter Kontrolle zu halten, bediente sich der Staat unterschiedlicher Mittel. Kleinere Religionsgemeinschaften stellten für die DDR-Führung kein Problem dar. Deswegen beziehen sich die folgenden Aussagen hauptsächlich auf die großen christlichen Kirchen, welche auch heute noch in Deutschland dominant sind:
- Der Relionsunterricht wurde in den Schulen abgeschafft. Der Religionsunterricht der katholischen Kirche und die Christenlehre der evangelischen Kirche wurden jedoch toleriert.
- Das gesamte Schulsystem war naturwissenschaftlich geprägt. In den Geisteswissenschaften war der Marxismus-Leninismus dominant.
- Wie alle anderen Zeitungen unterlagen auch die Kirchenzeitungen der Zensur.
- Als Alternative zur Konfirmation bzw. Firmung wurde die Jugendweihe durchgesetzt.
- Treffen im kirchlichen Rahmen wurde häufig der Zugang zu öffentlichen Räumlichkeiten (z. B. Gaststätten) verwehrt.
- Kirchlich aktive Personen wurden teilweise von der Stasi überwacht (Beispiel: Manfred Stolpe)
Eine logische Konsequenz der strikten Trennung zwischen Staat und Kirche war die Tatsache, dass die Kirchensteuer nicht wie in der BRD vom Staat eingetrieben wurde, sondern den Kirchen selbst oblag. Die Ostkirchen in der DDR wurden demzufolge von den entsprechenden Westkirchen unterstützt, da das Aufkommen an Kirchensteuer nicht so groß war.
Es gab keine offizielle und umfassende Diskriminierung von religiösen Menschen. Es wird zwar stellenweise berichtet, dass Personen das Abitur oder die Studienmöglichkeiten aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit verweigert wurde. Dazu muss jedoch gesagt werden, dass die Kriterien zum Studium und für die EOS sehr streng waren. Das ausschlaggebende Kriteritum für ein Studium waren immer die Noten. Des weiteren waren die Enteignungen, welche die Kirche im Zuge der Bodenreform erfahren hatte, nicht größer als die der entsprechenden Großgrundbesitzer und Kapitalisten. Die christlichen Kirchen hatten sogar eine politische Vertretung in Form der CDU. Der Einfluß dieser Partei war jedoch eingeschränkt, da sie wie alle anderen Parteien auch in der SED integriert war. Sie besaß jedoch mehrere Zeitungen (Union teilt mit und Neue Zeit). Weiterhin war den Kirchen auch die Unterhaltung von Kirchenverlagen, Kirchenbibliotheken und Kirchenbuchhandlungen gestattet.
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