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Gesetzgebung

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Die Gesetzgebung wird in einer Demokratie vom Parlament als eine der drei voneinander unabhängigen Staatsgewalten durchgeführt. Die vom Parlament beschlossenen Gesetze werden von der Regierung und den zuständigen Verwaltungen ausgeführt und durch die Rechtsprechung kontrolliert.

Gesetzgebungskompetenz in Deutschland

Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und die Fähigkeit, Gesetze zu erlassen. In Deutschland regelt Art. 72 f. des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz. Laut Grundgesetz haben die Länder das Recht auf Gesetzgebung. Jedoch hat der Bund in folgenden Fällen (teilweise) das Gesetzgebungsrecht.


In Ausnahmesituationen können die Gesetze durch die Notstandsgesetzgebung verabschiedet werden.

Weblinks



www.bundesregierung.de/dokumente/-,413.564893/PureHtml/dokument.htm


Siehe auch: Gesetzgebungsverfahren, Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive, Judikative, Deutscher Bundestag, Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament, Europarecht, Rechtsetzung der EG

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)




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