Gesetzgebung
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Die Gesetzgebung wird in einer Demokratie vom Parlament als eine der drei voneinander unabhängigen Staatsgewalten durchgeführt. Die vom Parlament beschlossenen Gesetze werden von der Regierung und den zuständigen Verwaltungen ausgeführt und durch die Rechtsprechung kontrolliert.
Gesetzgebungskompetenz in Deutschland
Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und die Fähigkeit, Gesetze zu erlassen. In Deutschland regelt Art. 72 f. des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz. Laut Grundgesetz haben die Länder das Recht auf Gesetzgebung. Jedoch hat der Bund in folgenden Fällen (teilweise) das Gesetzgebungsrecht.
- ausschließlicher Gesetzgebung, weiter geregelt in Art. 73 GG, der
- konkurrierenden Gesetzgebung, weiter geregelt in Art. 74 GG und der
- Rahmengesetzgebungskompetenz, geregelt in Art. 75 i. V. m. Art. 98 GG
In Ausnahmesituationen können die Gesetze durch die Notstandsgesetzgebung verabschiedet werden.
Weblinks
- weitere Weblinks
- Art. 70 ff. GGWeitere Gesetzgebungskompetenzenchaubild zur Gesetzgebung
www.bundesregierung.de/dokumente/-,413.564893/PureHtml/dokument.htm
Siehe auch: Gesetzgebungsverfahren, Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive, Judikative, Deutscher Bundestag, Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament, Europarecht, Rechtsetzung der EG
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