Grüner Punkt
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Einordnung: Umweltschutz
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Der Grüne Punkt kennzeichnet die Verpackungen die vom Dualen System Deutschland (DSD) im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden.
Der Grüne Punkt soll seit 1990 dafür sorgen, dass Rohstoffe, aus denen Verpackungen gemacht werden, zur Herstellung neuer Produkte genutzt werden können. Dies geschieht nach Vorgaben der Verpackungsverordnung. Die Verpackungsverordnung ist Teil der untergesetzlichen Regelwerkes des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Die Entsorgung bzw. Verwertung der mit einem grünen Punkt gekennzeichneten Verpackungen trägt die Duales System Deutschland AG. Diese Verpackungen werden nach Gebrauch rechtlich Abfall zur Verwertung. Die Duales System Deutschland AG finanziert sich über die Lizenzgebühren des grünen Punktes die die Herstellerfirmen bzw. Abfüller entrichten. Der Abfall zur Beseitigung ist das was wir umgangssprachlich Müll nennen, für den die Kommune zuständig ist und finanziert sich mit den Gebühren aus den kommunalen Abfallsatzungen. Der Aufdruck des grünen Punktes auf einer Verpackung signalisiert, dass der Hersteller dieser Verpackung für deren Sammlung, Sortierung und Recycling ein Lizenzentgelt entrichtet hat. Da diese Kosten natürlich Bestandteil der Preiskalkulation sind, sind sie für den Kunden im Kaufpreis eingepreist. Für die Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung mit einem grünen Punkt eine sehr einfache Trennung von weiterverwertbaren und übrigen Verpackungen.
Das Symbol des grünen Punktes ist in den meisten Fällen nicht grün, sondern passt sich der Farbe der Verpackung an. Es besteht aus zwei in Kreisform miteinander verschlungenen Pfeilen in unterschiedlichen Farben.
Für die Sammlung und Wiederverwertung hat der Gesetzgeber Quoten vorgegeben, die es als Mindestsoll zu erfüllen gilt. Über diese Quoten wachen als zuständige Aufsichtsbehörden die Umweltministerien der Länder, beziehungsweise deren Beauftragte. Leistungsbilanz ist der so genannte Mengenstromnachweis, der die Sammel- und Verwertungsleistungen des Unternehmens dokumentiert. Die gesetzlichen Vorgaben erfüllt das Duales System Deutschland AG seit Jahren. Es wird seit dem Jahr 2000 zudem eine freiwillige Umwelterfolgsbilanz veröffentlicht, die die tatsächlichen Einsparungen von Primärenergie und CO2-Emissionen in konkreten Zahlen ausdrückt. Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Mengenstromnachweis stellt das Duale System so öffentlich Transparenz darüber her, wie der Beitrag zur Ressourcensicherung aussieht.
Die Verwertung wird durch sogenannte Garantiegeber gewährleistet. Deren Aufgabe ist es, durch das Duales System Deutschland gesammelte und sortierte Verkaufsverpackungen einer geordneten Verwertung zuzuführen.
Die Wiederverwertung der Verpackungen geschieht nach Sortierung in großtechnischen Anlage, wie der SORTEC 3.1, die zur EXPO 2000 in Hannover in Betrieb genommen wurde. Die Sortec 3.1 nutzt ein an der RWTH Aachen entwickeltes Verfahren zur vollmechanischen Aufbereitung kunststoffhaltiger Abfälle.
Schon bald nach der Einführung des Systems wird einerseits seine Ineffizienz kritisiert, anderseits die Tatsache, dass manche Sammlungen in Müllverbrennungsanlagen, auf Mülldeponien oder im Ausland enden.
Weblinks
- weitere Weblinks
Webpräsenz der Duales Systems Deutschland AG - der grüne Punkt -
- Suche nach Grüner Punkt Infos mit: Yahoo
