Gratifikation
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Einordnung: Individualarbeitsrecht
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Eine Gratifikation ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers über den Arbeitslohn hinaus. Solche freiwillig gewährten oder Sonderentgelte zu den Normalbezügen können beispielsweise sein:
Mit Zusatzzahlungen werden beispielsweise Betriebstreue, Anwesenheit und besondere Arbeitsleistungen finanziell honoriert. Gratifikationen können einzelvertraglich vereinbart oder Gegenstand eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung sein, sich aber auch aus betrieblicher Übung ergeben. Letztere liegt vor, wenn der Arbeitgeber wiederholt (dreimal hintereinander) und ohne Vorbehalt die Gratifikation zahlt.
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