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Große kreisangehörige Stadt

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"Große kreisangehörige Stadt" ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht.

In einigen Bundesländern erhalten größere kreisangehörige Städte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, eine Art Sonderstatus, der oftmals mit einem besonderen Titel verbunden ist. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen nennt man diese Städte "Große kreisangehörige Städte". Sie gehören also weiterhin zum Landkreis, übernehmen jedoch teilweise Aufgaben, die ansonsten der Landkreis für sie erledigen müsste. Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. Sie liegt in NRW bei über 60.000, in Thüringen teilweise schon bei 20.000. In Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus noch "Mittlere kreisangehörige Städte", die zwischen 25.000 und 60.000 Einwohner haben und etwas weniger Aufgaben als die "Großen kreisangehörigen Städte" haben.

Vergleichbare Bezeichnungen aus anderen Bundesländern sind:

In Hessen gibt es auch 7 Städte mit Sonderstatus, sie haben dort jedoch keine besondere Bezeichnung. In den anderen Bundesländern sind solche Sonderstatusstädte nicht vorgesehen.

Siehe auch






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