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Großherzog

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Großherzog (franz. Grand-duc, engl. Grand duke, ital. Grandúca, lat. magnus dux) ist ein Titel für Fürsten im Rang zwischen König und Herzog bzw. Kurfürst..

Papst Pius V. verlieh 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz den Titel eines "Großherzogs der Toskana", mit welchem seit 1699 das Prädikat Königliche Hoheit verbunden war. Bis zum frühen 19. Jahrhundert war Toskana das erste und einzige Großherzogtum der Welt. Nach dem Aussterben der Medici 1737 fielen Titel und Land infolge eines Beschlusses der europäischen Mächte dem bisherigen Herzog von Lothringen, Franz Stephan (dem späteren römisch-deutschen Kaiser Franz I.), zu, der als Gemahl der Habsburger-Erbin Maria Theresia zum Stammvater des Kaiserhauses Habsburg-Lothringen wurde. Nach seinem Tode regierte von 1765 bis (mit Unterbrechungen) 1859 eine Sekundogenitur dieser Dynastie das Großherzogtum Toskana, bevor dieses 1860 im Vereinigten Königreich Italien aufging.

Napoleon I. inflationierte im frühen 19. Jahrhundert den Großherzogs-Titel - vor allem in seinen deutschen Herrschaftsgebieten im sogenannten Rheinbund. Er übertrug (1805) zunächst seinem Schwager Joachim Murat die Würde eines Großherzogs von Berg, woraufhin 1806 auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg infolge ihres Beitritts zum Rheinbund als souveräne Fürsten diesen Titel annahmen. 1810 wurde für den Fürstprimas des Rheinbundes, den Regensburger Fürst-Erzbischof Karl Theodor von Dalberg, ein neues weltliches Großherzogtum Frankfurt geschaffen. Mit dem Sturz Napoleons gingen die Großherzogtümer Berg und Frankfurt (1813) sowie Würzburg (1814) unter, die übrigen bestanden bis 1918 fort.

Die Bestimmungen des Wiener Kongresses erhoben 1815 weitere deutsche Fürsten zu Großherzögen - die bisherigen Herzöge von Sachsen-Weimar-Eisenach, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg (letzterer faktisch erst seit 1829). Für diese Rangerhöhungen waren enge dynastische Verbindungen zu den Hohenzollern in Preußen bzw. zu den Romanow in Russland ausschlaggebend.

Ferner führten seit 1815 auch der Kaiser von Österreich als Großherzog von Toskana und (seit 1846) von Krakau, der König von Preußen als Großherzog des Niederrhein und von Posen den Großherzogs-Titel.

Der König der Niederlande fungierte bis 1890 in Personalunion als Großherzog von Luxemburg, das bis 1866 ebenfalls zum Deutschen Bund gehörte. Da in den Niederlanden 1890 eine weibliche Thronfolge eintrat, welche in Luxemburg rechtlich ausgeschlossen war, erhielt das Großherzogtum mit einer anderen Linie des Hauses Nassau (bzw. seit 1964 eigentlich Bourbon-Parma) eine eigene Dynastie. Luxemburg ist seit 1918, als die Monarchien des Deutschen Reiches in der Novemberrevolution untergingen, das einzige noch bestehende Großherzogtum der Welt.

Im Englischen und Französischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen Russlands, die seit dem 18. Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 den Titel "Großfürst" (Veliki Knaz) bzw. "Großfürstin" (Velikaya Knagina) führten, etwas irreführend als "Grand Duke" oder "Grand-duc" bzw. als "Grand Duchess" oder "Grande-Duchesse" bezeichnet.






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