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Grundsteuer

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Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundstücke.

Die Grundsteuer in Deutschland

Die Grundsteuer wird in Deutschland von den Gemeinden erhoben; sie gehört also zu den Gemeindesteuern.

Die Grundsteuer teilt sich in die beiden Steuerarten Grundsteuer A und Grundsteuer B auf. Dabei wird "A" (agrarisch) auf Grundstücke der Landwirtschaft und "B" (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Dazu legt das Finanzamt in einem Einheitswertbescheid einen Einheitswert fest.

Dieser wird dann mit einen Grundsteuermesszahl (z.B. 3,5 Promille bei Eigentumswohnungen) und mit einem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist abhängig von der jeweilige Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Die Gemeinde ist bei der Auswahl der Höhe des Hebesatzes vollkommen frei.

Geregelt ist die Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).

Die Grundsteuer ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer.

Beispiel

Die Gemeinde Zweibrücken hat zum Beispiel für die Grundsteuer A einen Hebesatz des 2,8fachen (280 %), für B des 3,7fachen (370 %) der Messzahl des Finanzamtes.

Für eine Eigentumswohnung wird dann die Grundsteuer (B) wie folgt berechnet:

Einheitswert für eine Eigentumswohnung = 50.000 EURO

Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EURO) = 175 EURO

Hebesatz der Gemeinde Zweibrücken = 370 %

Jahresgrundsteuer (Berechnung: 175 EURO x 370 %) = 647,50 EURO

Vierteljährliche Rate: 161,88 EUR

Weblinks









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