www.infos-aus-germanien.infoBy Germanien | Startseite | Impressum | Sitemap | Webtips
 

Gutachterausschuss

www.infos-aus-germanien.info



Ein Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (Immobilien). Die Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGBsiehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGBeregelt.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung

Neben dem Vorsitzenden, der stets Bediensteter der Behörde ist, die den Gutachterausschuß bildet (in der Regel das Landratsamt oder das Kreisverwaltungsreferat, gehören in Regel weitere Mitarbeiter der kommunalen Baubehörden sowie Mitarbeiter der zuständigen Finanzbehörden oder Finanzämter zum Gutachterausschuß. Darüberhinaus hat der Gutachterausschuß noch ehrenamtliche Mitglieder, die freiberuflich oder als Angestellte von Banken oder Versicherungen als Immobiliensachverständige tätig sind.

Aufgaben

Die Aufgaben sind im einzelnen:

  1. Erstellung von Verkehrswertgutachten
  2. Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignung oder sonstigen Vermögensnachteilen
  3. Führung einer Kaufpreissammlung

Weitere Aufgaben

Nicht im Gesetz geregelt sind weitere Aufgaben, die in der Regel von Gutachterausschüssen wahrgenommen werden:

  1. Ermittlung von Bodenrichtwerten
  2. Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
  3. Erstellung von Mietwertübersichten
  4. Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte

Obere Gutachterausschüsse

Bei Bedarf können Obere Gutachterausschüsse gebildet werden (§ 198 BauGB).

Siehe auch

Weblinks








Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Gutachterausschuss aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.