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Harmoniemusik

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Unter Harmoniemusik im ursprünglichen Sinne versteht man eine Orchesterbesetzung aus Holz- und Blechbläsern, die teilweise durch Schlagzeug bzw. einen Kontrabaß ergänzt wurde. Die übliche Besetzung bestand aus einem Oktett mit zwei Oboen, zwei Klarinetten, zwei Hörnern, Fagott und Kontrafagott, wobei letzteres vielfach durch einen Kontrabaß ersetzt wurde.

Die Harmoniemusik in diesem ursprünglichen Sinne ist nicht zu verwechseln mit Blasorchestern in Harmoniebesetzung, die vor allem in der Schweiz vielfach den Namen "Harmoniemusik" tragen.

Im Musikalischen Lexikon von 1802 bemerkt der Musiktheoretiker Heinrich Christoph Koch zur Harmoniemusik: "Man bedient sich dabey entweder besonders dazu gesetzter Tonstücke, die aus Sätzen von verschiedener Bewegung und Taktart bestehen und jeden Charakter annehmen können, aber in keiner bestimmten Ordnung auf einander folgen, oder man arrangirt für diese Instrumente Opern und andere Tonstücke, die eigentlich zu einem andern Gebrauche bestimmt sind, weil es bis jetzt noch an einer hinlänglichen Anzahl guter Tonstücke fehlet."

Vor allem im klassischen Wien gehörte die Harmoniemusik zum "guten Ton" von Adelshäusern, die damit ihre geladenen Gesellschaften vor allem mit Bearbeitungen aus Opern aber auch von Militär- und Promenadenmusik die teilweise spezielle hierfür komponiert wurden, erfreuen konnten. Vielfach wurde Harmoniemusik auch als (nächtliches) Ständchen im öffentlichen Raum vorgetragen. Selbst der Habsburger Hof, der sich (im Gegensatz zu manchem niederen Adeligen) große Orchester leisten konnte, gründete 1782 eine "Kaiserliche und königliche Harmonie", die bis 1837 bestand und die über 170 Opernbearbeitungen und 22 Orgininalwerke für diese Besetzung in Auftrag gab.

Unter anderem hat Mozart auf diese modische Strömung reagiert, indem er Teile seiner Opern "auf Harmonie setzte". Er scheibt dazu am 20. Juli 1782 an seinen Vater: «bis Sonntag acht tag muß meine opera [wohl die ‹Entführung aus dem Serail›] auf die harmonie gesetzt seyn – sonst kommt mir einer bevor – und hat anstatt meiner den Profit davon; [...] sie glauben nicht, wie schwer es ist so was auf die harmonie zu setzen – daß es den blaßinstrumenten eigen ist, und doch dabey nichts von der Wirkung verloren geht.» Dabei hatte Mozart (wie andere seiner Kollegen) vor allem die Popularisierung seiner eigenen Opern im Auge: Er machte Werbung für seine Werke und profitierte nebenbei von deren Zweitverwertung indem er diese so bearbeitete, dass die Abfolge der Stücke dem Verlauf des originalen Bühnenwerks entsprach.

Die Harmoniemusik, die etwa um 1770 entstand, wurde ab ca. 1830 durch das öffentliche bürgerliche Musikleben langsam aus der Alltagskultur verdrängt.

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