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Hauptamt

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Hauptamt ist das Amt einer Person, die offiziell und legitimiert berechtigt ist, ein Amt auszuüben. Hauptamtliche Amtsinhaber sind die eigentlich legitimierten Ausübenden des Amtes (im Gegensatz zu Stellvertretern, die nicht hauptamtlich ein Amt ausüben, sondern üblicherweise eine ander Funktion wahrnehmen).

Siehe auch: Nebenamt, Ehrenamt





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