Hauptverkehrszeit
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Einordnung: Straßenverkehr
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Als Hauptverkehrszeit (HVZ, "Rush Hour" ) werden in der städtischen Verkehrsplanung die (normalerweise zwei) Zeiträume im Laufe eines Werktages bezeichnet, in denen der Berufspendelverkehr seinen Höchstwert erreicht. Üblicherweise gibt es eine morgendliche HVZ von etwa 5 Uhr bis 9 Uhr und eine abendliche HVZ von etwa 16 Uhr bis 19 Uhr.
In den HVZ gelten im ÖPNV oft andere Takte oder -Fahrpläne, zuweilen wird auch fahrplanlos mit maximaler Fahrzeugfolge gefahren (so z.B. in Paris und New York). Im Individualverkehr können in der HVZ andere Ampelschaltungen, Tempolimits, Fahrstreifenaufteilungen und Einbahnstraßenregelungen gelten.
Zeiten, zu denen keine Hauptverkehrszeit herrscht, heißen Nebenverkehrszeit (NVZ). Das genaue Gegenteil der HVZ, nämlich die Zeit mit extrem wenig Verkehr, wird als Schwachlastzeit bezeichnet.
In Ballungsräumen beobachtet man eine Ausdehnung der Stoßzeit über den Morgen oder in den Abend, da die Werktätigen versuchen, dem täglichen Verkehrsstau zu entgehen.
Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr
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