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Hebesatz

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Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern Gewerbesteuer und Grundsteuer beeinflussen können.

Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Bei einem höheren Hebesatz erhält die Gemeinde mehr Steuereinnahmen, setzt sich jedoch der Gefahr aus, dass sie für Gewerbebetriebe (bei der Gewerbesteuer), für Landwirte (Grundsteuer A für unbebautes Land) oder für Gebäudeeigentümer (Grundsteuer B) unattraktiver im Vergleich zu anderen Gemeinden wird.

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden regelmäßig in der kommunalen Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) festgelegt, können also jedes Jahr geändert werden. Es gibt für jede dieser Steuerarten einen eigenen Hebesatz. Sie werden als "Vomhundertsätze" bezeichnet, sind also als Prozent zu verstehen. Beträgt ein Hebesatz z. b. 350%, so wird der Steuermessbetrag mit 3,5 multipliziert.

Seit 2004 sind die Gemeinden bei der Gewerbesteuer verpflichtet, mindestens einen Hebesatz von 200 zu erheben. Damit sollen sog. Gewerbesteueroasen (s. Norderfriedrichskoog) verhindert werden. Meistens sind die Hebesätze von Großstädten höher als die im Umland (München hat einen Hebesatz von 490, die meisten Gemeinden im Umland liegen zwischen 300 und 400).






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Hebesatz aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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