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Heilfürsorge

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Die Heilfürsorge, auch freie Heilfürsorge genannt, bezeichnet eine Art der Vorsorge für Krankheitskosten, die in Deutschland vor allem bestimmten Beamtengruppen, aber auch Zivildienstleistenden gewährt wird. Dabei übernimmt der Dienstherr (i.d.R. der Bund oder das Bundesland) insbesondere bei Polizisten und Berufsfeuerwehrmännern vollständig die ihnen entstehenden Krankheitskosten, da sie sich bei ihrem erhöhten Berufsrisiko nur unter großen Schwierigkeiten privat versichern könnten (andere Beamte erhalten i.d.R. nur die Hälfte der Krankheitskosten vom Dienstherrn zurück, den Rest zahlt meist eine private Versicherung). Die freie Heilfürsorge erstreckt sich auch auf die Familienmitglieder, wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind.






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Heilfürsorge aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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