Heiliger Stuhl
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Begriff
Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl oder Apostolischer Stuhl versteht man heute nicht nur den Papst, sondern auch die Dikasterien und die anderen Einrichtungen der römischen Kurie.
Zu unterscheiden ist der Heilige Stuhl vom Staat der Vatikanstadt, der ein Staat mit Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt ist. Allerdings ist der Papst Oberhaupt des Staates der Vatikanstadt.
Der Heilige Stuhl bzw. Papst (Identität im Sinne des Kirchenrechts und des Völkerrechtes) wird nach verbreiteter Völkerrechtsdoktrin als souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt angesehen. Im Völkerrecht ist dies der derzeit einzige Fall, dass einer natürlichen Person (in ihrer amtlichen Eigenschaft) kraft ihres Amtes und auf Dauer dieses Amtes Völkerrechtssubjektivität zukommt. Damit unterscheidet sich der Papst von einem gewöhnlichen Regierungschef, der für ein Völkerrechtssubjekt handelt, jedoch selbst kein Völkerrechtssubjekt ist.
Als solches ist der Heilige Stuhl (und nicht etwa die Vatikanstadt) Mitglied oder Beobachter in verschiedenen internationalen Organisationen; bei den Vereinten Nationen ist der Heilige Stuhl als permanenter Beobachter zugelassen. Dies ist nicht unumstritten, da anderen Nichtregierungsorganisationen, insbesondere anderen Kirchen und Glaubensgemeinschaften, kein derartiger Status zuerkannt wird. Jedoch ist die Kritik mittlerweile nicht mehr so stark, da vor allem viele Staaten den Einsatz des Papstes für den Frieden anerkennen. Mit der Reform der UNO von 2004 an hat die UNO-Vollversammlung, also die 191 Staaten, dem Heiligen Stuhl mehr Rechte zugestanden. So darf er bei der Jahresvollversammlung in die Debatte eingreifen, ohne die Erlaubnis anderer Staaten abwarten zu müssen, und hat auch das Recht, antworten zu dürfen, soweit es um den Heiligen Stuhl geht.
Auch ist der Heilige Stuhl nicht identisch mit der Katholischen Kirche, die ein eigenes Rechtssubjekt darstellt. Die Katholische Kirche ist selbst kein Völkerrechtssubjekt; der Papst bzw. der Heilige Stuhl vertritt jedoch als Oberhaupt die Katholische Kirche nach außen und kann somit auch ihre Interessen im diplomatischen Verkehr vertreten.
Historie
Die Bezeichnung "Heiliger Stuhl" wurde früher auch anderen bedeutenden geistlichen Fürstentümern, also Diözesen zuerkannt. Im Zuge der Säkularisierung nach 1803 fiel diese Bezeichnung jedoch weg, der Vatikan wurde danach mit dem Begriff des Heiligen Stuhls gleichgesetzt.
Als Ausnahme hiervon gilt das Bistum Mainz, welches heute noch als einziges Bistum außer Rom den Titel "Heiliger Stuhl (von Mainz)" führt.
Weblinks
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