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Herrschaft Stargard

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Im 13. Jahrhundert als "terra Stargardiensis" erstmalig urkundlich belegte Herrschaft im Grenzbereich zwischen Brandenburg und Südostmecklenburg; zunächst ein wahrscheinlich auf slawische Zeit zurückgehender Burgbezirk um Stargard, jedoch begrifflich sehr bald weiter gefaßt; seit 1236 im Besitz der Askanier gelangte die Herrschaft Stargard 1292 als Wittum an die Herzöge zu Mecklenburg, die 1352-1471 hier in einer Nebenlinie residierten; nach sächsischer Lehnsabhängigkeit 1348 zum reichsunmittelbaren Territorium erhoben; später ein herzoglich mecklenburgisches Verwaltungsamt, 1701 Gründungsbestandteil und größter Gebietsanteil des (Teil-) Herzogtums Mecklenburg-Strelitz; zugleich bis 1918 einer von drei ritterschaftlichen Kreisen des mecklenburgischen Gesamtstaates; umgangssprachlich auch als "Stargarder Land" bzw. "Land Stargard" bezeichnet.

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