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Hessisches Schulrecht

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Das Hessische Schulrecht besteht aus Verfassungsbestimmungen, Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien, deren wichtigste nachfolgend katalogisiert sind. Dieser Artikel dient als Beispiel für die konkrete Ausformung des Schulrechts in einem deutschen Bundesland und bildet damit ein empirisches Seitenstück zum mehr systematisch angelegten Artikel Schulrecht.

Schulrecht ist in Deutschland Landesrecht; das Grundgesetz regelt in Artikel 7 lediglich das folgende:

Die Verfassung des Landes Hessen bestimmt in Art. 56 und 59:

Die bei weitem wichtigste Norm ist das Hessische Schulgesetz (HSchG). Es regelt unter anderem:

Nun folgt ein Überblick über den Kernbestand weiterer Normen, wie ihn die meisten Lehrer als Loseblattsammlung greifbar haben:

Die Schulorganisation ist vor allem in folgenden Normen geregelt:

Zu Pädagogik und Unterricht:

Zur Mitbestimmung der Eltern und Schüler:

Zur Dienststellung und Ausbildung der Lehrer:

Die Pflichten der Lehrer:

Die Arbeitsbedingungen der Lehrer:

Das Dienstrecht für Lehrer


Weblinks



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Hessisches Schulrecht aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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