Heuriger
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Einordnung: Österreich | Gastronomiebetrieb
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Dieser Artikel befasst sich mit Heuriger dem Buschenschank in Österreich. Die andere Bedeutung ist unter Wein zu finden.
Heuriger ist aber auch der Name zahlreicher Österreicher Gastronomiebetriebe. Ursprünglich wurde dort nur der letztjährige Wein ausgeschenkt, also der heurige Wein. heuer ist österreichisch für diesjährig. Davon leitet sich der Name auch ab.
Ein Heuriger hat allerdings einige Einschränkungen gegenüber einem üblichen Gasthaus. Es darf nur der eigene Wein ausgeschenkt werden. Auch beim Verkaufen von Essen sind sie auf einige, vor allem kalte Speisen beschränkt. Außerdem darf ein Heuriger nur eine bestimmte Dauer pro Jahr ausgesteckt, das heißt geöffnet haben. In einem Heurigenort ist es meist untereinander abgesprochen wann wer ausgesteckt hat. Somit ist gewährleistet, dass in einem größeren Weinort das ganze Jahr ein oder mehrere Heurigenlokale offen haben. Es stehen auch separate Tafeln im Ort, wo jeder Weinhauer anzeigt, wann er offen hat.
Da einerseits die Erwartungen an ein Heurigenlokal gestiegen sind, diese aber auf diese Art nicht leicht zu finanzieren sind, haben heute viele Lokale auch eine Restaurantkonzession zusätzlich. Somit kann das Angebot wesentlich erweitert werden und diese "Pseudo - Heurigen" verkaufen sogar Bier , was bei einem klassischen Heurigen ausgeschlossen ist.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war es Sitte, dass man zum Heurigen sein eigenes Essen mitbrachte. Um ein Lokal rentabler zu gestalten war es vielerort auch üblich, dass ein Lokal von einer Genossenschaft geführt wurde und die einzelnen Winzer das Lokal für einige Wochen im Jahr pachteten. Meist hatte dieses Lokal den Namen Winzerstube.
Der Name wird hauptsächlich in Ostösterreich verwendet. In den südlichen Bundesländer Steiermark und Kärnten hat sich der Name Buschenschank eingebürgert.
Eine Abart vom Heurigen, bei dem Wein ausgeschenkt wird, ist der Mostheurige, wo der so genannte Apfel- oder Birnenmost ausgeschenkt wird.
Im Buschenschank wird ausschließlich der vom Winzer produzierte Wein ausgeschenkt. Der Buschenschank hat meist nur einige Wochen im Jahr geöffnet. Laut Buschenschankgesetz dürfen auch kalte Speisen ausgegeben werden. In Niederösterreich und Wien wird der Begriff Heuriger verwendet.
Geschichte
Am 17. August 1784 wurde von Kaiser Josef II. die Zirkularverordnung erlassen, damit wurde jedermann die Erlaubnis zuteil Labensmittel (Lebensmittel) Wein und Obstmost zu allen Zeiten zu verkaufen und auszuschenken.
Heute wird das in den Buschenschankgesetzen der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark geregelt.
Bekannte Heurigenorte: Grinzing, Gumpoldskirchen, Dürnstein, Rust
Weblinks
- weitere Weblinks
- aeiou.at ausgsteckt.netuschenschankkalender für die Oststeiermark
- Suche nach Heuriger Infos mit: Yahoo
