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Hinrichtung

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Die Hinrichtung ist der Vollzug einer von den Justizbehörden eines Landes ausgesprochenen Todesstrafe.

Inhaltsverzeichnis

Hinrichtungsarten

Zur Hinrichtung wurden und werden folgende Hinrichtungsarten verwendet:

(Deutsche) Geschichte

Im Mittelalter wurden auch Arten der Folter angewandt, die schließlich zum Tode führten (z. B. während der Hexenverfolgung).

Die einzelnen Hinrichtungsmethoden sind meist bestimmten Delikten zugeordnet, gelegentlich in Form spiegelnder Strafen. Bloße Lust an der Grausamkeit spielte wohl eine deutlich geringere Rolle als der unbefangene neuzeitliche Blick auf die Rechtspraxis des Mittelalters vortäuscht. Todesurteile wurden oft öffentlich grausamer vollstreckt als sie tatsächlich waren. Betäubungsmittel wurden bei der Folter, beim Gottesurteil und bei der sogenannten verschärften Hinrichtung eingesetzt. Das Retentum, eine Milderung, die man in Form einer geheimen Urteilsklausel einfügte, konnte z. B. bestimmen, dass der Hinzurichtende vor dem Rädern heimlich zu erdrosseln sei, der Hexe solle vor dem Verbrennen ein Sack mit Schießpulver um den Hals gehängt oder dem Delinquenten ein Betäubungsmittel eingegeben werden. Ein Â»Taumelbecher« als Gnadenakt wird bereits im Bibelbuch Sprüche (31,6f.) und bei Christi Kreuzigung (Myrrhen- bzw. Gallenwein) erwähnt (Lexikon des Mittelalters Bd. 1, Sp. 2083).

Deutsches Reich

Im Deutschen Reich fand die Hinrichtung in einem umschlossenen Raum statt. Teilnahmeverpflichtung bestand für zwei Personen des Gerichts der ersten Instanz, einen Gerichtsschreiber, einen Gefängnisbeamten und einen Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Ort, in dem die Hinrichtung stattfand, konnte zwölf ehrenwerte Bürger abstellen, die freiwillig an der Hinrichtung teilnehmen konnten. Diese sollten die früher übliche Öffentlichkeit darstellen, die jedoch mit vielen unangenehmen Begleiterscheinungen einhergegangen war. Der Verteidiger und andere Personen (Geistliche, Verwandte) konnten auf Antrag ebenfalls der Hinrichtung beiwohnen. Über den Vorgang war stets ein Protokoll aufzunehmen.

Der Leichnam des Hingerichteten war den Verwandten auszuhändigen, die ihn ohne größere Feierlichkeiten zu bestatten hatten.


Siehe auch: Tierprozesse, Exekution

Weblinks







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