Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)
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Die Kennzeichen wurden bereits in der österreichisch-ungarischen Monarchie im Jahr 1905 eingeführt. Die bis 1918 zur Österreichischen Reichshälfte der Österreichisch – Ungarischen Monarchie gehörenden Kronländer hatten ein eigenes Kennzeichensystem. Das Kennzeichen bestand aus einer Länder- beziehungsweise Rayonkennung in Buchstaben, gefolgt von einer Evidenznummer, die der Registernummer im so genannten „Evidenzverzeichnis“ (in etwa dem heutigen Zulassungsregister vergleichbar) entsprach.
- Beispiel: A 20, B IV-35
| Inhaltsverzeichnis |
Länder- und Rayonkennungen
- A Wiener Polizeirayon (= Stadt Wien)
- B Niederösterreich mit Ausnahme des Wiener Polizeirayons
- C Oberösterreich
- D Salzburg
- E Tirol
- F Kärnten
- H Steiermark
- J Krain (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten)
- K Küstenland (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten)
- M Dalmatien (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten, ab 1921: Burgenland)
- N Prager Polizeirayon (=Stadt Prag) (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
- O Böhmen mit Ausnahme des Prager Polizeirayons (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
- P Mähren (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
- R (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
- S Galizien (bis 1918, dann polnisch)
- T Bukowina (bis 1918, dann rumänisch)
- W Vorarlberg
Diese Kennungen blieben auch nach dem Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie bestehen, sofern sie sich auf Österreich bezogen.
Evidenznummern
Es durften höchsten dreistellige Zahlen verwendet werden. Sobald alle Zahlenreihen innerhalb der dreistelligen Zahlen erschöpft waren, wurden dem Erkennungsbuchstaben römische Ziffern von eins ab beigefügt und die Nummerierung wieder mit 1 begonnen. Dieselben Nummern wurden jeweils für Automobile und Motorräder ausgegeben. Die Polizeidirektionen Wien und Prag gaben die Nummern fortlaufend aus, die anderen Behörden erhielten von den Landesstellen bestimmte Nummernkreise zugewiesen, um auf den ersten Blick feststellen zu können, in welchem Bereich eines Kronlandes ein Fahrzeug zugelassen war.
1930 trat ein neues Kraftfahrgesetz in Kraft. Die Schilder waren nun schwarz mit weißen Buchstaben. Auch das Kennzeichensystem selbst wurde völlig neu geordnet und blieb bis 1990 – nur unterbrochen durch die Zeit des Anschlusses an Deutschland – im Wesentlichen unverändert.
Systematik
- Das Kennzeichen bestand aus einer Länderkennung, gefolgt von einer höchstens sechsstelligen Nummer, aus der die registrierende Behörde erkennbar war.
- Beispiel: A 2.170
Länderkennungen
- A Wien
- B Niederösterreich
- C Oberösterreich
- D Salzburg
- E Tirol
- F Kärnten
- H Steiermark
- K Graz
- L Linz
- M Burgenland
- V Wien (wurde 1938 zugeteilt, aber durch den Anschluss an Deutschland nicht mehr ausgegeben)
- W Vorarlberg
Weiters wurden noch folgende Kennungen eingeführt:
- BP Post (ab 1937)
- OB Bundesbahn
1939, nach dem Verlust der Eigenstaatlichkeit, wurden die deutschen Tafeln mit neuen Kennbuchstaben (beispielsweise W für Wien, Nd für Niederösterreich, damals Niederdonau genannt) eingeführt. (s. KFZ-Kennzeichen (Deutschland))
Im Jahr 1945 wurde in der sojwetischen Besatzungszone, 1947 in ganz Österreich das derzeit noch gültige aber auslaufende Kennzeichensystem eingeführt, siehe Kfz-Kennzeichen (Österreich)
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