Invalidenversicherung
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Einordnung: Schweiz | Soziale Sicherung
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Die Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche Versicherung in der Schweiz. Alle Arbeitnehmer (ab 18 Jahren) und Selbständige sind verpflichtet Beiträge an die IV zu leisten.
Die IV versucht, Behinderte wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und kann für die Umschulung finanzielle Mittel sprechen. Sofern eine Integration in den Arbeitsprozess nicht mehr möglich ist, bezahlt die IV eine sogenannte IV-Rente. Sofern die IV-Rente zum Leben nicht ausreicht, können Ergänzungsleistungen bezogen werden. Dafür müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden.
Siehe auch: AHV
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