Judenstern
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Einordnung: Nationalsozialismus | Judentum
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Der sog. Judenstern - seltener auch als Gelber Stern bezeichnet - ist ein in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland eingeführtes Zeichen zur Kennzeichnung von Juden.
Ab dem 23. November 1939 hatten Juden im von deutschen Truppen besetzten Polen, ab dem 1. September 1941 aufgrund der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941 die Juden im Deutschen Reich ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr den gelben Judenstern "sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes zu tragen".
Die Nationalsozialisten stellten damit eine Verbindung zur mittelalterlichen Kleidung her, die Juden als Kennzeichen zu tragen hatten (Judenhut und gelber Fleck). Als Zeichen wurde eine Form gewählt, die an das national-religiöse Symbol des Judentums, (das Hexagramm des Davidsterns), anknüpfte: einen gelben, aus zwei überlagerten, schwarzumrandeten Dreiecken bestehenden, 6-zackigen Stern mit der schwarzen Aufschrift "Jude".
Ausgenommen von der Tragepflicht waren unter bestimmten Bedingungen Juden mit nichtjüdischem Ehepartner.
Literatur
- Schreiner, Jens J.: Vom gleichen Flicken zum Judenstern? : Genese und Applikation von Judenabzeichen im Islam und christlich Europa (849-1941). - Frankfurt/M. : Lang, 20004. - ISBN 3-631-525532
Weblinks
- weitere Weblinks
- dhm.de "Exponat: Textil: Judenstern, nach 1939", detaillierte Abbildung des Judensterns
- shoa.de Judensterne im Dritten Reich - Kennzeichnungspflicht von Juden mit Varianten des Judensterns sowie Text der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. Sep. 1941
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