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Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Die Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Individualität als Rechtssubjekt nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt (Wolff-Bachof § 84 II B 1).

Die Körperschaften des öffentlichen Rechts werden wie folgt eingeteilt:

Körperschaften können aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts Regeln für ihre Mitglieder aufstellen. Dies geschieht durch Satzungen, welche die Teilnehmer teilweise wesentlich in ihrer persönlichen Freiheit einschränken. Beispielsweise regelt ein Bebauungsplan (eine Satzung der Gebietskörperschaft Gemeinde) teilweise dezidiert, wo was gebaut werden darf.

Das Deutschlandradio ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die tragenden Mitglieder des nationalen Radios sind gemäß dem Deutschlandradio-Staatsvertrag die ARD, das ZDF sowie die 16 Bundesländer. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (wie die Mitglieder der ARD) sind hingegen meist Anstalten des öffentlichen Rechts, da sie Benutzer, keine Mitglieder haben.

Siehe auch:

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--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Körperschaft des öffentlichen Rechts aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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