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Kampfmittelräumdienst

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Der Kampfmittelräumdienst, auch Kampfmittelbeseitigungsdienst, dient der Beseitigung von Blindgängern, also nicht detonierter Munition, aus dem 2. Weltkrieg.

Die Organisation des Kampfmittelräumdienstes obliegt in der der Regel den Bundesländern.

Die Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes bestehen aus

Momentan gibt es innerhalb der einzelnen Bundesländer Überlegungen, den Kampfmittelräumdienst zu privatisieren und nicht mehr als hoheitliche Aufgabe zu betrachten.






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