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Krankenversicherung

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Eine Krankenversicherung bietet dem Versicherten Erstattung der Kosten für die Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Sie ist Teil des Gesundheitssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Im Falle einer Krankheit erhält der Versicherte die Behandlung des Arztes, ohne dafür zahlen zu müssen. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet (Sachleistungsprinzip). Bei Medikamenten muss der Versicherte einen Anteil der Kosten tragen (10% der Kosten, mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro), allerdings gibt es Befreiungsmöglichkeiten. Die Überprüfung der Notwendigkeit der Leistungen ist vom Gesetzgeber nach dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, übertragen worden. Die Regelungen sind im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) festgeschrieben.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

In Deutschland gibt es laut Mikrozensus 180'000 Menschen, die überhaupt nicht krankenversichert sind, mit stark steigender Tendenz. Als ein Grund dafür wird wirtschaftlicher Druck zur Eingehung einer Selbstständigkeit genannt. Vor allem die Hartz-Reformen solle solchen Druck durch Instrumente wie "Ich-AG" und Überbrückungsgeld einerseits und Verringerung der Höhe der Zahlung von Lohnersatzleistungen andererseits ausüben, selbst wenn der Betroffene nur über eine für eine Selbstständigkeit völlig unzureichende Kapitaldecke verfügt. Dann wird an allem gespart, um überhaupt über die Runden zu kommen, so auch an der Krankenversicherung.

Schweiz

Die rechtlichen Grundlagen der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt und in Verordnungen des Bundesrats präzisiert. Daneben gibt es freiwillige Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.

Prinzipiell sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung versicherungspflichtig. Eine Mitversicherung von Familienangehörigen besteht nicht, jede Person muss einzeln versichert werden. Versicherungsnehmer können unter den 94 zugelassenen Versicherern frei wählen und können die Kasse mit einer dreimonaten Kündigungsfrist wechseln. Bei abhängig Beschäftigten trägt der Arbeitgeber – im Gegensatz zu Deutschland – nicht zur Krankenversicherung bei.

Die Krankenversicherung übernimmt Abklärungen, Behandlungen und Arzneimittelkosten im Falle von Krankheit, Unfall, Entbindungen und Abtreibungen. Dagegen ist sie nur in speziellen Ausnahmefällen für zahnärztliche Behandlungen zuständig. Im allgemeinen bezahlen Versicherte die in Anspruch genommenen Leistungen zunächst selber und wenden sich dann an den Versicherer zur Rückerstattung. Spitäler vereinbaren oft eine direkte Abwicklung mit dem Versicherer.

Prämien können vom Versicherer frei festgelegt werden und können regional unterschiedlich sein. Sie müssen aber vom zuständigen Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden. Es werden verschiedene Versicherungsmodelle angeboten, mit denen der Versicherte seine Beiträge reduzieren kann (HMO, Hausarztmodelle). Die zwei wesentlichen steuerbaren Größen in der vorherrschenden traditionellen Krankenversicherung sind die Franchise und der Selbstbehalt. Die Franchise ist ein jährlicher Betrag, bis zu dem der Versicherte die Kosten selbst trägt. Die Mindestfranchise ist zur Zeit (Stand 2004) 300 Franken. Der Selbstbehalt ist der prozentuale Anteil der die Franchise übersteigenden Kosten, den der Versicherte selbst übernimmt. Er beträgt mindestens 10 %, darf aber (Stand 2004) 700 Franken nicht übersteigen. Daneben muss z. B. bei Spitalaufenthalten ein täglicher Betrag von 10 Franken vom Patienten bezahlt werden.

Österreich

Zwei Arten von Versicherungen gibt es in Österreich:

Pflichtversicherung

In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jeder Beschäftigte auch krankenversichert ist. Gesetzlich geregelt ist diese Art im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).

Die Krankenversicherung selbst kann man sich nicht auswählen, sondern ist vom jeweiligen Dienstgeber un dessen Standort abhängig. Träger dieser Versicherung sind die jeweils zuständigen Krankenkassen.

Die Versicherungsbeiträge werden bei unselbständig Erwerbsätigen, direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen und zusammen mit dem Anteil, den der Dienstgeber dazuzahlt, bei der Krankenkasse eingezahlt.

Siehe auch

Krankenkasse, HMO,






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Krankenversicherung aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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