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Kulturabkommen

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Deutschland hat derzeit mit 94 Ländern bilaterale Kulturabkommen geschlossen. Verantwortlich für den Abluss eines solchen Abkommens ist das Auswärtige Amt. Veröffentlicht werden sie im Bundesgesetzbaltt II (BGBl.).
Die Ziele eines Kulturabkommens sind:

Das Auswärtige Amt setzt dabei anfallenden Arbeiten meist nicht selbst um, sondern regelt im Kulturabkommen die Tätigkeiten anderer Behörden, Public Private Partnerships oder anderer Mittlerorganisationen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Hochschulzusammenarbeit mit der Förderung von Studenten und Vergabe von Stipendien, Austausch von Wissenschaftlern, Betreuung der Auslandsschulen, Unterhaltung von Bibliotheken und Informationszentren, internationale Symposien und Förderung von Ausstellungen von Künstlern. Die Entsendung von Personengruppen in das jeweilige Partnerland, zum besseren Verständnis der Kultur, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kulturgüterrückführung. Hierunter versteht man Regelung über die Rückgabe der meist im oder kurz nach dem 2. Weltkrieg entwendeten Kunstgegenstände (Beutekunst)


Liste der Kulturabkommen

= Weblinks


= Die wichtigsten Mittlerorganisationen in Deutschland:





Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Kulturabkommen aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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