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Kurrheinischer Reichskreis

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Der Kurrheinische Reichskreis war eine der 10 überterritorialen Einheiten, die im Zuge der Reichsreform Kaiser Maximilians I. gebildet wurden, um der Zersplitterung des Reiches entgegen zu wirken.

Der Kreis, der auf dem Reichstag von Köln 1512 geschaffen wurde und bis 1803 Bestand hatte, umfasste die Territorien der vier rheinischen Kurfürsten: Kurpfalz, Kurmainz, Kurtrier und Kurköln. Wie die übrigen Reichskreise regelte er die Erhebung der Reichssteuer und im Kriegsfall die Stellung eines Kontingents zum Reichsheer. Vor allem diente er der Wahrung des 1495 verkündeten Ewigen Landfriedens indem er den Urteilen des Reichskammergerichts Geltung verschaffte.





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