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Landkreis Lyck

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Der Landkreis Lyck ist ein ehemaliger Landkreis in Ostpreußen, der als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945 bestand .

Der Landkreis Lyck umfasste am 1. Januar 1945:

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Februar 1818 der Kreis Lyck im Regierungsbezirk Gumbinnen in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).

Dieser umfasste die Kirchspiele:

Das Landratsamt war in Lyck.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Lyck am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens. Mit dem 1. November 1905 trat der Kreis Lyck zum neugebildeten Regierungsbezirk Allenstein.

Am 1. Juli 1909 wurde die Landgemeinde Groß Czymochen und der Gutsbezirk Czymochen aus dem Kreis Lyck in den Kreis Oletzko eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Lyck entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Lyck entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung. Am 6. April 1945 wurde die polnische Flagge auf dem Landratsamt in Lyck gehisst und das Kreisgebiet am 7. Juli 1945 der Wojewodschaft Bialystok zugeschlagen, noch bevor das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 die Oder-Neiße-Gebiete unter polnische Verwaltung stellte.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Lyck gliederte sich zunächst in eine Stadtgemeinde, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Lyck führte jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

1938 fanden im Kreis Lyck emfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

Persönlichkeiten

Weblinks










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