Landschaftsarchitektur
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Einordnung: Raumplanung | Landschaftsarchitektur
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Unter Landschaftsarchitektur im speziellen Sinne ist die Planung zu verstehen, die nicht Gebäudearchitektur betrifft; sondern den Freiraum i.S. von "nicht bebautem Raum", s.a. Freiraumplanung. Das kann ein ganz normaler Hausgarten sein, ebenso ein Großparkplatz eines Industriebetriebes oder auch eine ganze Gartenschau.
Die Landschaftsarchitektur umfasst viele Teilbereiche, wie Steinplanung (Wegebeläge), Entwässerungsplanung, Pflanzplanung, u.a.. Letztere kann vom banalen öffentlichen Grün bis hin zu kunstvollen Gestaltungen reichen. Diese Bandbreite betrifft auch die anderen Planungsinhalte.
Um Landschaftsarchitekt zu werden, muß man auf einer der deutschen Universitäten oder Fachhochschulen das entsprechende Studium - teilweise als Landschaftsarchitektur, teilweise als Landespflege bezeichnet - absolvieren, mindestens zwei Jahre in diesem Bereich tätig sein und danach auf Antrag in die Architektenkammer eines Bundeslandes eintreten.
Die bundesweite Fachvereinigung ist der BDLA (Bund deutscher Landschaftsarchitekten).
Landschaftsarchitektur ist seit Jahrhunderten in unserer Kulturgeschichte verankert. Beispiele sind der Park von Versailles oder der Englische Garten in München.
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