Madhhab
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Einordnung: Islam
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Madhhab (arabisch مذهب, Plural: مذاهب madhahib eingeschlagener Weg, Lehre, Schule) bezeichnet die vier sunnitischen «Rechtsschulen» in der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh). Im Islam spielt die Auslegung der Gesetze eine entscheidende Rolle. Die Gesamtheit dieses religiös legitimierten Rechts wird als Schari'a bezeichnet. Da der Islam Religion und Staat als Ganzes sieht (din wa daula دين ودولة), schließt die Schari'a alle Lebensbereiche ein. Die Rechtsschulen entwickelten sich in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts und erreichten im 11. Jahrhundert offiziellen Status. Die sunnitischen Rechtsschulen sind:
Unter den orthodoxen Rechtsschulen gilt das Prinzip gegenseitiger Duldung, von dem nur die Hanbaliten gelegentlich abweichen (siehe Wahhabiten).
Versuche, die imamitische (Zwölfer-) Schia, zur fünften «dschafaritischen» Rechtsschule zu erklären und damit das Schisma des Islam zu beenden, sind allesamt gescheitert.
Auch die schiitischen Zaiditen wurden gelegentlich, da sie in der Lehre kaum Unterschiede zur Sunna aufweisen, als fünfter Madhhab gewertet, bis man die Zaid ibn Ali zugeschriebenen juristischen Werke als Fälschungen erkannte.
Literatur
- Halm, Heinz: Die Schia. Darmstadt 1988. ISBN 3-534-03136-9
- Hartmann, Richard: Die Religion des Islam. Darmstadt 1987. ISBN 3-534-01664-5
Siehe auch:
Islam, Fiqh, Sunna, Liste islamischer Begriffe auf Arabisch
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