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Mecklenburg-Strelitz

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Dieser Artikel befaßt sich mit dem mecklenburgischen Teilherzogtum, Teilgroßherzogtum und Freistaat Mecklenburg-Strelitz.

siehe auch:


Inhaltsverzeichnis

Begriffsbestimmung

Mecklenburg-Strelitz, ein begrenzt autonomes (Teil-) Herzogtum des mecklenburgischen Staates und von einer Linie der Herzöge zu Mecklenburg regiert, wurde 1701 nach langjährigem Thronfolgestreit aus drei Herrschaftsteilen gebildet: der Herrschaft Stargard im mecklenburgischen Südosten, dem Fürstentum Ratzeburg an der mecklenburgischen Westgrenze südlich von Lübeck sowie der Komturei Mirow.

Auf dem Wiener Kongress empfingen beide (regierenden) Herzöge zu Mecklenburg - darunter auch die Regenten von Mecklenburg-Strelitz - eine Titelaufbesserung zu Großherzögen zu Mecklenburg. Da es zeitgleich stets zwei mecklenburgische Regenten gab, fügte man ihrem Haupttitel zur besseren Unterscheidung den Namen der jeweiligen Teilherrschaft (-Schwerin, -Strelitz) hinzu. Diese Titelzusätze wurden jedoch nur umgangssprachlich gebraucht und waren zu keiner Zeit Teil der offiziellen Titulatur.

Politische Selbstständigkeit als Teilstaat des Deutschen Reichs erlangte Mecklenburg-Strelitz erst nach dem Sturz der Monarchie 1918, nachdem kurz vorher die Strelitzer Linie des regierenden Fürstenhauses erloschen war. Der 1918 gegründete Freistaat Mecklenburg-Strelitz hatte jedoch nur kurzen Bestand und ging 1934 im Land Mecklenburg auf.

Der 1994 gebildete Landkreis Mecklenburg-Strelitz führt zwar wiederum den alten Namen, umfasst jedoch nur Teile des ehemaligen mecklenburgischen Teilherzogtums.

Regenten 1701-1918

Staatsminister 1918-1933

WebLinks








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