Ministerpräsident
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Einordnung: Politischer Begriff
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Ministerpräsident, allgemein das politische Amt des Regierungschefs in parlamentarischen oder semi-präsidentiellen Demokratien. In Deutschland wird diese Bezeichnung für die Regierungschefs der Bundesländer gebraucht (mit Ausnahme der Stadtstaaten: Der bremische Regierungschef heißt offiziell Senatspräsident, zusammen mit einem weiteren Mitglied des bremischen Senats trägt er den Titel "Bürgermeister"; der hamburgische Senatspräsident trägt den Titel "Erster Bürgermeister"; der Regierungschef des Landes Berlin ist der "Regierende Bürgermeister").
In parlamentarischen Demokratien wird der Ministerpräsident durch das Parlament gewählt (Großbritannien, Saarland, Hessen, ...), in semi-präsidentiellen Demokratien wie Frankreich oder Russland wird er durch den Präsidenten bestimmt.
In der föderalen Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer als eigenständige, teilsouveräne Staaten mit parlamentarischem Regierungssystem organisiert. Der Ministerpräsident wird folgerichtig vom Länderparlament für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Er wählt, meist gemeinsam mit der Mehrheit des Länderparlaments, die Länderminister aus und bestimmt die Themenagenda der Landesregierung. Neben den Aufgaben in seinem Bundesland nimmt er über den Bundesrat Einfluss auf die Bundespolitik (Deutschland) in Deutschland.
Siehe auch: Ministerpräsidenten der Bundesländer
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