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Mitglied des Landtages

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Ein Mitglied des Landtages (Abk. MdL) ist eine Person, ein gewählter Abgeordneter im Landesparlament eines deutschen Bundeslandes. In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen heißen die entsprechenden Abgeordneten des Landesparlaments Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) und Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (MdBü). Sie werden oft verkürzt auch als Bürgerschaftsabgeordnete bezeichnet. Im Stadtstaat Berlin gilt entsprechend die Bezeichnung Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA).

Aufgabe der Mitglieder des Landtages ist die Gesetzgebung auf Landesebene und die Kontrolle der Landesregierung. In den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin nehmen sie zusätzlich kommunalpolitische Aufgaben wahr. Landtagsabgeordnete genießen – wie Bundestagsabgeordnete parlamentarische Immunität. Sie unterliegen der Strafverfolgung also nur dann, wenn der jeweilige Landtag die Immunität aufgehoben hat.

Landtagswahlen sind Direktwahlen, vielfach ist jedem gewählten Landtagsabgeordneten ein Wahlkreis zugeordnet. Die übrigen Mandate werden über die Landeslisten der jeweiligen Parteien verteilt. Die Arbeit eines Landtagsabgeordneten vollzieht sich daher nicht nur im Landtag – in der Hauptstadt des Bundeslandes, sondern auch im Wahlkreis vor Ort. Dort besitzt der Landtagsabgeordnete normalerweise ein zeitweise besetztes Büro mit Sprechzeiten.

Doppelmandate sind dabei möglich, das bedeutet ein Mitglied eines Landtages kann gleichzeitig Mitglied des Deutschen Bundestages sein.

Deutsche Bundesländer mit Landtagen

Deutsche Stadtstaaten
In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen:



Ein Mitglied des Deutschen Bundestages (Abk. MdB) ist ein gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Ein Mitglied des Reichstages (Abk. MdR) war ein gewählter Abgeordneter des Deutschen Reichstages (1871-1933).





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