Naturdenkmal
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Einordnung: Naturschutz | Naturdenkmal
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Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement.
Es tritt entweder in Gestalt eines Einzelobjektes auf oder ist von geringer Flächengröße bis 5 Hektar als Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt.
Es wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein (z. B. markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen).
Der gesetzliche Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein absolutes Veränderungsverbot.
Er ist in §28 des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert.
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