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Oberpräsident

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Oberpräsident war der Titel des Oberhauptes einer Provinz des Staates Preußen. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde er vom jeweiligen Kurfürst bzw. König ernannt und war nur diesem verantwortlich.

Ab 1808 bzw. 1815 war der Oberpräsident Verwaltungschef der Provinz. Er war allerdings nicht der Vorgesetzte der Regierungspräsidenten; diese unterstanden direkt dem preußischen Innenministerium in Berlin. Der Oberpräsident hatte das Recht, sich von den Regierungspräsidenten über alle Belange der Provinz unterrichten zu lassen und durfte bei Gefahr im Verzug auch selbst eingreifen. Unter dem Nationalsozialismus wurden seine Befugnisse ausgeweitet und er nahm dann auch Reichsinteressen wahr, ähnlich den Befugnissen eines Reichsstatthalters. Der Dualismus zwischen den Befugnissen von Ober- und Regierungspräsidenten wurde bis 1945 nicht mehr gelöst.


Die Oberpräsidenten hatten ab 1815 bzw. ab 1866 bzw. ab 1944 in folgenden Städten ihren Sitz:





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