Obersächsischer Reichskreis
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Einordnung: Historisches Territorium | Deutsche Geschichte
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Der Obersächsische Reichskreis umfasste Territorien in Mittel- und Nordostdeutschland. Er bestand vom Anfang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des Alten Reichs im Jahre 1806. Er diente zur Koordination gemeinsamer Angelegenheiten der beteiligten Reichsstände und hatte zum Beispiel Kompetenzen im Münzwesen. Er hatte die Abführung der Reichshilfen zu besorgen und die Stellung von Truppen für den Kaiser gemäß der Reichstagsbeschlüsse zu organiseren.
Im Jahr 1500 erneuerte der Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Maximilian I. (1459-1519) die schon im Mittelalter bestehende Einteilung des Reichs in Reichskreise (zunächst sechs, seit 1512 zehn). Einer davon war der obersächsische Reichskreis, der neben allen wettinischen Territorien auch die anhaltischen FürstenÂtümer, das Kurfürstentum Brandenburg, das Herzogtum Pommern sowie die Gebiete der Grafen von Reuß und Schwarzburg umfasste.
Auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gehörte lediglich das Erzbistum Magdeburg (mit Halle/Saale) sowie die Reichsstädte Nordhausen und Mühlhausen nicht zu Obersachsen, sondern zum niedersächsischen Reichskreis.
Kreisausschreibender Fürst des obersächsischen Reichskreises war der Kurfürst von Sachsen. Das heißt, er hatte die Tagungen der Mitglieder oder ihrer Gesandten zu organisieren, die über die Regelung von Angelegenheiten gemeinsamen Interesses berieten.
Siehe auch: Geschichte Sachsens
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