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Ombudsmann

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Der Ombudsmann (norw.) erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt.

Ein ombud (altnorw.: Vollmacht) ist eine (früher immer ehrenamtliche) Aufgabe einer Person, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. In dieser Bedeutung ist beim Ausüben eines solchen Amtes zwar eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen zu verstehen, aber unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden gemeinsamen Sprachrohrs ansonsten wenig Beachtung finden würden (z. B. von Kindern, Krankenhauspatienten).

In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann es, Streitfälle in verschiedensten Bereichen außergerichtlich und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.

Dies geschieht durch:

Weblinks



nähere Infos gibt es auch bei der VerbraucherzentraleOmbudsmann der privaten Krankenkassenr> Ombudsmann der Versicherungenr> Ombudsmann der Bankeniehe auch Ombudsmannverfahren
Ombudsmann der Bausparkassenr> Ombudsmann für den Online-Handelr> Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitsuchende -r>

Kontakte

Ombudsrat zur Grundsicherung für Arbeitsuchende


Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)






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