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Overrent

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Mit Overrent bezeichnet man den Teil der Miete, der über den ortsüblichen Mietsätzen liegt. Overrent wird z.B. vereinbart, um vom Mieter genutzte bauliche Einrichtungen, die vom Vermieter erstellt wurden, abzugelten.

Ein Overrent muss im Rahmen einer Verkehrswertermittlung berücksichtigt werden - im Gegensatz zur Beleihungswertermittlung, wo er nicht berücksichtigt werden darf.

siehe auch:: Wertermittlung, Discounted Cash Flow, Underrent

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)




Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Overrent aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.