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Pädagogische Hochschule

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Pädagogische Hochschulen sind Hochschulen, die vornehmlich der Ausbildung von Lehrern dienen. Als wissenschaftliche Institutionen genießen sie einen eigenen unabhängigen Status.

Während in Baden-Württemberg heute noch Pädagogische Hochschulen existieren, wurden sie in Nordrhein-Westfalen (1980), Bayern und den neuen Bundesländern in die Universitäten integriert.

In Österreich werden akademische Einrichtungen für die Lehrerbildung als Pädagogische Akademie bezeichnet.

Die Pädagogischen Hochschulen sind nach 1945 aus den Pädagogischen Akademien und anderen Einrichtungen der Lehrerausbildung entstanden. Sie bilden vor allem Lehrer für Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen aus.

Die Lehrerausbildung umfasst eine praktische und eine theoretische Ausbildung. In verschiedenen Praktika müssen Studierende des Lehramts eigene Unterrichtsversuche an Ausbildungsschulen durchführen. Pflichtfächer sind Pädagogik (Allgemeine und Schulpädagogik, Psychologie oder Soziologie, Fachwissenschaft und Fachdidaktik einzelner Fächer sowie Ausländerpädagogik und Gesundheitserziehung. Die Ausbildung der Lehrer für Gymnasien und für berufliche Schulen findet an Universitäten und Technischen Hochschulen statt. Das Lehramtsstudium wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Nach bestandener Erster Staatsprüfung kann das Refrendariat angetreten werden. In Verbindung mit ihren Forschungsaufgaben in der Erziehungswissenschaft und in den Fachdidaktiken besitzen die Pädagogischen Hochschulen heute auch das Promotionsrecht.

Die verschiedenen Studienfacher werden grundsätzlich in der Form von Studiengängen angeboten. Eine in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegte Abfolge von Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen muss studiert werden, mit dem Ziel der Hochschulprüfung, der Staatsprüfung oder einer kirchlichen Prüfung. Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Hochschulprüfungen sind die Prüfungen zum Magister und Diplom. Diplom- und Magisterprüfungen werden von der einzelnen Hochschule geregelt, während dies bei Staatsprüfungen durch das Land oder den Bund geschieht.

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== Pädagogische Hochschulen





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