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Parkplatz

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Ein Parkplatz dient dazu, ein oder mehrere KFZ oder sonstige Verkehrsmittel vorübergehend abzustellen, das heißt, zu parken oder zu parkieren. Er ist meist eine mit durchgezogenen Linien abgegrenzte Fläche und kann sich sowohl im Freien als auch in einem befahrbaren Gebäude (Parkhaus, Tiefgarage) befinden. Um eine optimale Raumnutzung des Parkplatzes zu erreichen, markieren weitere Linien einzelne Parkbuchten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, sein KFZ in mehr als einer Parkbucht zu parken.

Parkplätze sind nicht mit Stellplätzen zu verwechseln.

Ein öffentlicher Parkplatz unter der Straßenlaterne wird in Österreich als Laterndlgarage und in Deutschland als Laternengarage bezeichnet.

Siehe auch: Kurzparken, Parkuhr, Parkscheibe, Parkscheinautomat, Brötchentaste, Halteverbot, m-parking, Anwohnerparken, Themenliste Straßenverkehr

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