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Parlamentarischer Rat

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Der Parlamentarische Rat war das von den drei Westmächten eingesetzte Gremium, das auf Grundlage der Frankfurter Dokumente das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeitete. Er trat erstmals am 1. September 1948 unter der Leitung von Konrad Adenauer im Museum Alexander Koenig in Bonn zusammen.

Dem Parlamentarischer Rat gehörten 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Westberlin an, die von den Landesparlamenten im Auftrag der drei westlichen Alliierten gewählt wurden. Stärkste Fraktion mit je 27 Abgeordneten wurden CDU/CSU und SPD, gefolgt von der FDP mit fünf Abgeordneten und der KPD, Deutschen Partei und des Zentrum mit je zwei Abgeordneten.

Hauptziel der Mütter und Väter des Grundgesetzes war es, aus den Fehlern der Weimarer Republik zu lernen. So wurden die Grundrechte gestärkt und die Rolle des Kanzlers aufgewertet. Zum Beispiel wurde das destruktive Misstrauensvotum abgeschafft, die Stellung des Bundespräsidenten geschwächt und explizit der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeführt. Die Bundesrepublik versteht sich im Gegensatz zur Weimarer Republik als streitbare Demokratie.

Oberstes Ziel des Grundgesetzes war die Herstellung der Einheit aller Deutschen. Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat nach mehrmaligen – von den West-Mächten geforderten – Nachbesserungen mit 53 zu 12 Stimmen das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Westberlin und Westdeutschland (außer zunächst im Saarland, das erst im Oktober 1955 Teil der Bundesrepublik wurde) von den West-Alliierten als "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" genehmigt wurde.

Der Parlamentarische Rat löste sich nach der Vorbereitung der ersten Wahlen zum Deutschen Bundestag auf.

Siehe auch

Literatur






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