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Parlamentarisches Regierungssystem

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Als Parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man ein Regierungssystem in dem die Regierungen vom Parlament berufen und abberufen werden können.

Im Parlamentarischen Regierungssystem werden der Regierungschef (Ministerpräsident) und manchmal auch die weiteren Mitglieder der Regierung durch die Legislative, also das Parlament, gewählt und können jederzeit auch wieder abberufen werden (z.B. in Deutschland durch ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler).

Die traditionelle Gewaltenteilung wird durch die enge Verknüpfung von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) in parlamentarischen Regierungssystemen zum Teil durchbrochen - statt einer scharfen Trennung findet vielmehr eine Verschränkung der beiden Gewalten statt, da die Regierung schließlich aus der Parlamentsmehrheit hervorgeht. Die Bildung einer Fraktionsdisziplin wird somit gefördert, denn schließlich haben auch die Parteien der Parlamentsmehrheit ein Interesse an einer stabilen Regierung. In sogenannten Parteienstaaten, also Staaten, in den die Parteien im politischen System eine herausragende Rolle besitzen, ist diese Regierungsform häufig vorzufinden.

Staaten mit Parlamentarischem Regierungssystem sind: Großbritannien, Deutschland, Österreich.

Siehe auch: Premierminister, Präsidentielles Regierungssystem, Demokratie, Parlamentarismus





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