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Parteiloser

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Als Parteiloser gilt, wer ein politisches Amt ausübt bzw. anstrebt, aber keiner politischen Partei angehört.

Parteilosen werden meist geringere Chancen eingeräumt als Parteimitgliedern. In der Kommunalpolitik gibt es jedoch erfolgreiche Parteilose.

Siehe auch: Direktkandidat






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