Parteitag
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Einordnung: Politischer Begriff
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Ein Parteitag ist ein Treffen von Funktionären und Mitgliedern einer Partei, auf der die sachliche und personelle Politik der Partei festegelegt wird.
Auf den meisten Parteitagen sind nicht alle Parteimitglieder, sondern aus organisatorischen Gründen nur eine festgelegte Anzahl von Delegierten anwesend. Auf welcher Ebene delegiert wird, ist von der Größe des Parteitages abhängig, so delegieren bei einem Kreis-/Unterbezirksparteitag meist die Ortsvereine, während auf einem Bundesparteitag für gewöhnlich die Landesverbände/Bezirke Delegierte entsenden.
Es gibt ordentliche Parteitage, die ein satzungsgemäßes Funktionieren der innerparteilichen Demokratie gewährleisten sollen. Auf diesen, die in regelmäßigen Abständen stattfinden, werden z.B. Parteiämter vergeben. In der Regel hat jede größere Partei alle ein bis zwei Jahre einen ordentlichen Parteitag, um den Vorstand zu wählen. Vor Wahlen wird oft auch ein Wahlprogramm auf Parteitagen beschlossen.
Daneben gibt es außerordentliche Parteitage, die einberufen werden, wenn aufgrund unvorhergesehener Ereignisse es einer parteirechtliche Legitimation bedarf, z. B. Wahl eines neuen Parteivorsitzenden oder in einer Koalitionskrise.
Siehe auch: Bundesparteitag, Parteivorstand, Parteiengesetz, Urabstimmung, Parteiprogramm, Statut, Sitzungsvorstand, Geschäftsordnung und Antrag zur Geschäftsordnung
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