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Patenschaft

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Als Patenschaft wird die freiwillige Übernahme einer Fürsorgepflicht bezeichnet.

Das vielleicht bekannteste Beispiel ist die Taufpatenschaft, welche besonders in früheren Jahrhunderten eine sehr wichtige soziale Rolle besaß.

Auch für eine Stiftung oder ein Projekt im weitesten Sinne können Menschen oder juristische Personen eine Patenschaft übernehmen. Viele Kinderhilfswerke (z.B. Plan International) bieten Menschen aus reichen Nationen (Geberländern) die Möglichkeit an, Patenschaften für Kinder aus armen Regionen (Programmländern) zu übernehmen. Die Patenschaftsbeiträge finanzieren dabei Projekte, mit denen die Lebensumstände der Kinder, deren Familien und der ganzen Gemeinde dauerhaft verbessert werden.

Ebenfalls können Gebietskörperschaften (z.B. Landkreise, Städte und Gemeinden) Patenschaften für andere Gebietskörperschaften übernehmen. Dies ist in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg häufig geschehen, als westdeutsche Landkreise Patenschaften für ehemalige Landkreise in den ehemaligen Ostgebieten übernommen haben.

Eine Patenschaft unterscheidet sich von einer Partnerschaft (z.B. Städtepartnerschaft) darin, dass die beiden Teilnehmer nicht gleiche Rechte und Pflichten besitzen, sondern eine einseitige Fürsorgeaufgabe wahrgenommen wird.

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